Einsatztauglichkeit der Atemschutzgeräteträger sichergestellt

Neben der gesundheitlichen Eignung und dem Bestehen des Atemschutzgeräteträgerlehrgangs müssen Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, jährlich mindestens eine Einsatzübung oder einen Einsatz unter Atemschutz absolvieren.

Darüber hinaus muss an einer theoretischen UVV-Unterweisung und einer Belastungsübung teilgenommen werden.

Bei der diesjährigen Belastungsübung haben AtemschutzgeräteträgerInnen der dreizehn Feuerwehreinheiten der Verbandsgemeinde Göllheim, ihre Tauglichkeit und den sicheren Umgang mit der Ausrüstung unter Beweis gestellt.

Die Leitung Atemschutz, wie auch die Wehrleitung der VG Göllheim, dankt allen Beteiligten für die uneingeschränkte Bereitschaft sich jährlich dieser Qualifikation zu unterziehen, insbesondere auch für die Umsetzung der zusätzlich einzuhaltenden Hygienebestimmungen.

TeilnehmerInnen bei der Absolvierung der jährlichen Atemschutz-Belastungsübung am Standort Göllheim.

Neue Atemschutzgeräteträger erfolgreich ausgebildet!

Da die Qualifikation zum Atemschutzgeräteträger nicht nur den entsprechenden Ausbildungslehrgang fordert, sondern auch eine ganze Reihe vorheriger Ausbildungsabschnitte, wie die Truppmann-Ausbildung und den Erwerb der Sprechfunkberechtigung, freuen wir uns ganz besonders, dass vier Kammeraden der Einheiten Albisheim und Göllheim im März ihre Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich abgeschlossen haben.

Herzlichen Glückwunsch an die Kameraden André Schmid, Thorsten Deißler, Marcel Berrang und Pascal Günder!  

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