Die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Göllheim führte gemeinsam mit der Polizeiinspektion Kirchheimbolanden eine Fortbildungsveranstaltung zu rechtlichen Grundlagen im Feuerwehreinsatz durch.
Ziel der Schulung war es, die Einsatzkräfte für wichtige rechtliche Fragestellungen im Einsatzalltag zu sensibilisieren und ihnen mehr Handlungssicherheit zu vermitteln.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die Themen „Sonder- und Wegerechte“ sowie das „Betreten und Öffnen von Wohnungen im Rahmen eines Einsatzes“. Vertreter der Polizei erläuterten den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausführlich die gesetzlichen Grundlagen und gingen dabei insbesondere auf praktische Einsatzsituationen ein, wie sie Feuerwehr und Polizei regelmäßig begegnen.
Es wurden auch die Unterschiede zwischen Sonderrechten und Wegerechten erklärt. Dabei wurde verdeutlicht, unter welchen Voraussetzungen Einsatzfahrzeuge von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung abweichen dürfen und welche Verantwortung die Fahrzeugführer dabei tragen. Die Referenten machten deutlich, dass Sonderrechte zwar notwendige Maßnahmen zur schnellen Hilfeleistung ermöglichen, gleichzeitig jedoch stets mit besonderer Vorsicht und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit angewendet werden müssen.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Nutzung von Blaulicht und Martinshorn im Straßenverkehr. Anhand verschiedener Beispiele aus der Praxis wurde aufgezeigt, welche Rechte Einsatzkräfte besitzen und welche Pflichten weiterhin bestehen.
Besonders hervorgehoben wurde, dass trotz Sonder- und Wegerechten die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer oberste Priorität hat.
Im zweiten Teil der Veranstaltung befassten sich die Teilnehmer mit dem rechtlich sensiblen Thema des Betretens von Wohnungen und Gebäuden im Einsatzfall. Die Polizei erläuterte hierbei die gesetzlichen Befugnisse der Feuerwehr, beispielsweise bei Gefahr im Verzug, ausgelösten Rauchwarnmeldern oder vermuteten hilflosen Personen hinter verschlossenen Türen. Ebenso wurde dargestellt, wann ein Betreten rechtlich zulässig ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Anhand realitätsnaher Fallbeispiele wurden mögliche Einsatzlagen gemeinsam besprochen und bewertet. Die Teilnehmer hatten dabei die Gelegenheit, Fragen aus der Praxis einzubringen und Erfahrungen auszutauschen.
Die enge Zusammenarbeit zwischen Polizei und Feuerwehr wurde hierbei besonders positiv hervorgehoben.
Der Wehrleiter der Verbandsgemeinde Göllheim bedankt sich bei den Kollegen der Polizeiinspektion Kirchheimbolanden für die informative und praxisnahe Durchführung der Fortbildung.
Solche gemeinsamen Veranstaltungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Aus- und Weiterbildung der Einsatzkräfte und stärken gleichzeitig die Zusammenarbeit der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.
Durch die vermittelten Inhalte konnten die Teilnehmer ihr Wissen im Bereich der rechtlichen Grundlagen erweitern und ihre Handlungssicherheit für zukünftige Einsätze weiter verbessern.